Warum lohnt es sich, eine Immobilie zu vermieten?

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilienform zur gewerblichen beziehungsweise privaten Nutzung (z.B. Garage, Kiosk) als Ihr Eigentum bezeichnen können, jedoch aktiv keine Verwendung dafür haben, lohnt es sich aus vielerlei Gründen diese Immobilie als Mietsobjekt zur Verfügung zu stellen. Denn wer für das monatlich Einkommen oder die Rente etwas mehr zusammentragen möchte, der muss mittlerweile mehr tun, als nur Monat für Monat etwas auf sein Sparkonto einzuzahlen.

Grundsätzlich verspricht es Erfolg in Immobilien zu investieren. Wenn man nur einen bescheidenen Rentenplan verfolgt, dann sollte es einfach sein, mit ein paar günstigen Immobilien diese Pläne zu erreichen.

Auch das monatliche Einkommen kann bei geschicktem Management erhöht werden, von dem man sich den ein oder anderen Luxus gönnen kann, wie beispielsweise einen zusätzlichen Urlaub.

Vermietsleistungen bei ISA Haus

Eine Immobilie effektiv zu vermieten kann mit vielerlei bürokratisch-rechtlichen Hürden und nachhaltigen beziehungsweise dauerhaften Verpflichtungen verbunden sein. Abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa zum Thema Steuern oder den Aufgaben eines Vermieters, sind es aber auch personenbezogene Eigenschaften, die eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, bei der Vermarktung des eigenen Objekts.

Mit unserem Team von ISA Haus finden Sie in ganz Sachsen-Anhalt die richtigen Mieter für Ihre Immobilie. In unserer Übersicht können Sie sich unsere Wohnungsangebote im Überblick und im Detail anschauen. Unseren vollen Angebotsumfang können Sie hier einsehen.

Auch abseits von Wohnraum haben wir Angebote für Sie. So helfen wir Ihnen auch gerne in Sachen Gewerbeimmobilien und Anlageimmobilien weiter.

Ansprechpartnerin

Ramona Behlke
Immobilienmaklerin

ISA Haus- und Immobilienverwaltung GmbH
Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 65
39104 Magdeburg

Telefon: +49 (0) 391 / 532 85 43
Fax: +49 (0) 391 / 532 85 40
Mobil: +49 (0) 151 / 2124 99 99

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Warum sollten Sie sich für ISA Haus entscheiden?

ISA Haus steht seit über 30 Jahren für Qualität und Vertrauen, wenn es um das Vermieten und Verkaufen von Immobilien geht. Deshalb bieten wir Ihnen Wohnungsanzeigen und Immobilien aus ganz Sachsen-Anhalt an. Ob Gewerbeimmobilien, Mietwohnungen, oder Haus, unsere Makler sind stets engagiert, mit Ihnen zusammen die optimale Lösung für Sie und Ihre Wohnverhältnisse zu finden. Dazu bieten wir Ihnen nicht nur Wohn- und Gewerberaum, sondern auch weitere verschiedene Leistungen.

Ob Sie eine Miethaus-Verwaltung suchen, eine Immobilie mieten oder verkaufen wollen – ISA Haus unterstützt Sie gerne zuverlässig bei allen Anliegen und Fragen.

Bei Fragen rundum unser Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Wie bestimmt man den richtigen Mietpreis?

Wer eine Immobilie vermieten möchte, steht vor einer großen Frage: Was soll der Mietpreis sein? Um die Miethöhe Ihrer Immobilie, sei es eine Wohnung oder ein Haus, zu berechnen, gilt es, einige gesetzliche Obergrenzen zu beachten:

  • Miete darf maximal 20% über ortüblichen Vergleichsmieten liegen
  • Kaltmiete darf nicht 50% höher als Vergleichsmiete sein
  • Gilt eine Mietpreisbremse in der jeweiligen Region, dürfen Mietpreise höchsten 10% über Vergleichsmieten liegen

Bei Neuvermietung eines Objekts mit Mieterwechsel, zum Beispiel bei Tod des Vormieters, darf der neue Mietpreis maximal 10% über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Informationen, ob momentan eine Mietpreisbremse in Ihrer Region besteht, finde Sie im Mietspiegel oder bei zuständigen Gemeinden.

Auch bei der Mieterhöhung gibt es einige Einschränkungen. Sie müssen als Vermieter Ihrem zukünftigen Mieter bestätigen, dass eine Kappungsgrenze eingehalten wird. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20% erhöht werden. Ortsabhängig liegt die Grenze auch bei 15%.

Maximale Kaltmiete – was Sie beachten sollten

Um die maximale Kaltmiete zu ermitteln, sollten Sie als Eigentümer folgende Dinge einbeziehen:

Ausstattung der Immobilie

  • Bauart: z.B. Gründerzeitvilla oder Plattenbau
  • Heizungsanlage: z.B. Kohleheizung oder Pelletheizung
  • Art der Fußböden: z.B. Echtholz oder PVC-Boden
  • Garten, Balkon & Co.
  • Zimmeranzahl
  • Wohnfläche / nutzbarer Wohnraum: Art & Höhe der Räume sind wichtig

Natürlich zählen auch noch andere Faktoren in die Ausstattung einer Immobilie. Ausstattungsmerkmale wie zum Beispiel Garage, Kelle oder Einbauküche werden in den Preis der Kaltmiete einbezogen.

Zustand der Immobilie

  • Energiebilanz, anhand von Energieausweis einsehbar
  • Modernisierungsmaßnahmen

Lage der Immobilie

  • Wohnlage in 4 Gruppen eingeteilt: Bestlage, gute, durchschnittliche & einfache Lage
  • Mietspiegel der Region gibt Auskunft über Vergleichsmieten je nach Wohnlage

Wie präsentiert man die Immobilie im richtigen Licht?

Wenn Ihre Immobilie schon bei der ersten Besichtigung überzeugt, haben Sie viele Vorteile bei der Vermietung! Um diesen ersten Eindruck zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Immobilie vorab vorbereiten und ins richtige Licht rücken. Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengefasst:

Das Gefühl von zuhause ist eine Vorstellung, die Sie schon bei der Besichtigung in Ihren Interessenten hervorrufen können. Eine Besichtigung soll nicht nur zeigen, was Ihr zukünftiger Mieter für den Preis bekommt. Interessenten wollen versuchen sich ein Leben in Ihrer Immobilie vorzustellen, Einrichtungsmöglichkeiten zu planen und ihren Alltag in der Wohnung durchzugehen. Hier kommt es darauf an, die Fantasie in Ihren möglichen Mietern anzuregen, in Ihren vier Wänden zu leben.

Vorerst das Offensichtliche: Ihre Wohnung sollte sauber und aufgeräumt sein. Dadurch wird Ihre Immobilie einen guten ersten Eindruck machen. Bei der Einrichtung ist das anders. Jeder fasst Wohnlichkeit anders auf. Ob steril und minimalistisch oder mit viel Dekoration – Sie müssen mit jeder Art von Interessenten rechnen. Um das beste Ergebnis bei einer Besichtigung zu erreichen, sollten Sie Ihre Immobilie dementsprechend vorbereiten. Hier kommt es manchmal auf Kleinigkeiten an, die Ihren Interessenten im Kopf bleiben und Anregung für die Einrichtung geben.

Wie findet man den passenden Mieter?

In erster Linie ist es das eigene Auftreten bzw. Erscheinungsbild, wenn man potentielle Mieter für die eigenen Immobilien gewinnen möchte. Dazu zählt nicht nur möglichst eine gute Bewertung auf externen Verkaufsplattformen, sondern auch der direkte Umgang mit den Interessenten. Dazu zählen unter anderem:

Zuverlässigkeit/ Vertrauenswürdigkeit:

Vielleicht das A und O eines jeden Vermieters! Angefangen beim korrekten Anpreisen der eigenen Angebote, bis hin zur Einhaltung im Vorfeld abgesprochener Maßnahmen, z.B. erledigte Reparaturen vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages.

Unkomplizierter Mietvertrag

Nicht jeder kennt sich in der Welt der Immobilienbranche aus, deshalb gestalten Sie ihre Mietverträge so übersichtlich und transparent wie möglich. Das erspart Ihnen Zeitaufwand für etwaige Nachfragen und gibt Ihren potentiellen Mietern das gute Gefühl, keine versteckten Hürden, z.B. bei den Nebenkosten, befürchten zu müssen. Bieten Sie sich bzw. Ihre Makler dennoch als Ratgeber an und haben für die Bedürfnisse der Immobiliensuchenden stets ein offenes Ohr, denn ein guter Service und Offenheit, schon vor der Neuvermietung, sind die besten Voraussetzungen für eine langjähriges und dauerhaftes Mietsverhältnis.

Verwaltung

Als Vermieter haben Sie verschiedene Pflichten gegenüber ihren Mietern, denen Sie möglichst schnell und unkompliziert nachkommen sollten. Ob einfache Reparaturmaßnahmen innerhalb der Immobilie oder komplexere Sanierungsarbeiten eines ganzen Wohnungsblocks sollten ohne viel Bürokratie zuverlässig erledigt werden, damit Ihr Ruf bzw. Ihre professionelle Arbeitsweise keinen Makel erleidet.

Vermarktung

Nutzen Sie möglichst viele Plattformen, um Ihre Mietangebote zu veröffentlichen. Dazu zählen eine einfache Anzeige in Zeitungen oder moderne Postings in der Social Media Welt, um gezielt Interessenten zu finden, die eine Immobilie nur mieten möchten. Gerade letzteres ist schnell und kurzlebig, daher sollten Ihre Angebote möglichst gut aus der Masse herausstechen und sich von anderen Konkurrenzangeboten abheben, durch optische Erscheinung oder eine finanzielle Bewerbung.

Der Mieter selbst

Trotz der vielen Dinge, die ein Vermieter berücksichtigen sollte, um Immobiliensuchende für sich zu gewinnen, so sollte man ebenfalls die potentiellen Mieter etwas genauer unter die Lupe nehmen. Allem voran ist es die Frage der Bonität des vielleicht zukünftigen Mieters. Über welche sich ein Vermieter Gedanken machen sollte, um evtl. Zahlungskomplikationen zu vermeiden. Gesetzlich ist ein Mieter zwar nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen, sollte dieser aber eine Bonitäts-Auskunft verweigern, wäre ein Mietabschluss mit einem gewissen Risiko verbunden.

Welche Fragen an den Mieter sind zulässig?

Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an Antworten zu allen Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind und die in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters nicht unverhältnismäßig eingreifen. Es darf also in Erfahrung gebracht werden:

  • das durchschnittliche Nettoeinkommen
  • der Beruf
  • der Arbeitgeber
  • die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

Welche Folgen haben falsche Angaben des Mieters bei zulässigen Fragen?

Bei falschen Angaben durch den Mieter kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, allerdings nur vor der Wohnungsübergabe, da bei einer Anfechtung der Mietvertrag als von Anfang an unwirksam.

Nicht zulässige Fragen

Ist eine Frage nicht zulässig, dann muss der Mieter sie nicht beantworten. Dies betrifft:

  • Fragen nach dem Einkommen von Angehörigen – es sei denn, der Angehörige soll selbst Mietvertragspartner werden oder
  • Fragen, die den Mietinteressenten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligen.

einer Rasse oder ethnischen Herkunft

seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität

seiner Religion oder Weltanschauung sowie

seines Alters

  • bei der Vermietung von mehr als fünfzig Wohnungen, sind außerdem Fragen unzulässig, die einen Mietinteressenten wegen einer Behinderung benachteiligen würden.

Wie wird ein Mietvertrag aufgesetzt? Welche Arten gibt es?

Der Mietvertrag muss die persönlichen Angaben des Vermieters und Mieters enthalten, weitere Angaben zum Mieter, die in die Privatsphäre eingreifen würden, gehören nicht dazu. Ebenso sind bereits erbrachte Unterlagen des Mieters, z.B. ein Einkommensnachweis, nicht Bestandteil des Mietvertrages. Es bietet sich jedoch an, Zahlungsweise und Fälligkeit der Miete in den Mietvertrag aufzunehmen. In der Regel werden Mietzahlungen im Voraus für den kommenden Monat erbracht und sollten auf ein im Mietvertrag genanntes Konto überwiesen werden. Der Mietvertrag muss sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter persönlich und in doppelter Ausführung (als Unterlage für beide Parteien) unterschrieben werden

Der Mietvertrag muss alle für die Immobilie alle relevanten Angaben enthalten:

  • Komplette/ korrekte Anschrift, inklusive Stockwerk
  • Aktueller Zustand des Mietobjekts
  • Mietkonditionen (Kaltmiete oder Warmmiete)
  • Neben- und Betriebskosten
  • Kaution oder Bürge (freiwillig)
  • Mietbeginn und ggf. Mietende

Was sollte bei der Schlüsselübergabe beachtet werden?

Die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel erfolgt im Rahmen des Einzugs i.d.R. kurz vor dem im Mietvertrag vereinbarten Beginn der Mietzeit oder spätestens am Stichtag. Findet die Übergabe nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt statt, verletzt der Vermieter seine Hauptleistungspflicht. Hierfür wird üblicherweise ein Übergabeprotokoll erstellt, um den Zustand der Wohnung beim Ein- oder Auszug zu dokumentieren. Ein solches Protokoll ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, jedoch erleichtert es die Kommunikation zwischen den beiden Parteien und kann späteren Streitfällen.

Welche Kosten können zum Sparen von Steuern genutzt werden?

Grundsätzlich gilt, dass ihre Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Dennoch kann man als Eigentümer/ Vermieter einer Immobilie abseits der bloßen Einnahmen einiges an Steuern sparen, indem man sie bei der Steuererklärung angibt bzw. von der Steuer absetzten lässt. Darunter zählen:

  • Immobilienanzeigen und Werbung
  • Maklerprovision
  • Kreditzinsen
  • Kontoführungsgebühren
  • Grundsteuer
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie
  • Reparatur, Renovierung und Sanierung
  • Möbel
  • Nebenkosten im Mietshaus
  • Fahrtkosten
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Kosten für Anwalt und Steuerberater
  • Mitgliedsbeiträge für Verbände
  • Leerstandskosten

Seien Sie sich bewusst, dass einzelne Punkte durchaus mit einem „aber“ versehen sind. Gerne geben wir Ihnen zu den einzelnen Punkten nähere Auskünfte und beraten Sie bei den Einzelheiten zur steuerlichen Vermieter-Entlastung.