In erster Linie ist es das eigene Auftreten bzw. Erscheinungsbild, wenn man potentielle Mieter für die eigenen Immobilien gewinnen möchte. Dazu zählt nicht nur möglichst eine gute Bewertung auf externen Verkaufsplattformen, sondern auch der direkte Umgang mit den Interessenten. Dazu zählen unter anderem:
Zuverlässigkeit/ Vertrauenswürdigkeit:
Vielleicht das A und O eines jeden Vermieters! Angefangen beim korrekten Anpreisen der eigenen Angebote, bis hin zur Einhaltung im Vorfeld abgesprochener Maßnahmen, z.B. erledigte Reparaturen vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages.
Unkomplizierter Mietvertrag
Nicht jeder kennt sich in der Welt der Immobilienbranche aus, deshalb gestalten Sie ihre Mietverträge so übersichtlich und transparent wie möglich. Das erspart Ihnen Zeitaufwand für etwaige Nachfragen und gibt Ihren potentiellen Mietern das gute Gefühl, keine versteckten Hürden, z.B. bei den Nebenkosten, befürchten zu müssen. Bieten Sie sich bzw. Ihre Makler dennoch als Ratgeber an und haben für die Bedürfnisse der Immobiliensuchenden stets ein offenes Ohr, denn ein guter Service und Offenheit, schon vor der Neuvermietung, sind die besten Voraussetzungen für eine langjähriges und dauerhaftes Mietsverhältnis.
Verwaltung
Als Vermieter haben Sie verschiedene Pflichten gegenüber ihren Mietern, denen Sie möglichst schnell und unkompliziert nachkommen sollten. Ob einfache Reparaturmaßnahmen innerhalb der Immobilie oder komplexere Sanierungsarbeiten eines ganzen Wohnungsblocks sollten ohne viel Bürokratie zuverlässig erledigt werden, damit Ihr Ruf bzw. Ihre professionelle Arbeitsweise keinen Makel erleidet.
Vermarktung
Nutzen Sie möglichst viele Plattformen, um Ihre Mietangebote zu veröffentlichen. Dazu zählen eine einfache Anzeige in Zeitungen oder moderne Postings in der Social Media Welt, um gezielt Interessenten zu finden, die eine Immobilie nur mieten möchten. Gerade letzteres ist schnell und kurzlebig, daher sollten Ihre Angebote möglichst gut aus der Masse herausstechen und sich von anderen Konkurrenzangeboten abheben, durch optische Erscheinung oder eine finanzielle Bewerbung.
Der Mieter selbst
Trotz der vielen Dinge, die ein Vermieter berücksichtigen sollte, um Immobiliensuchende für sich zu gewinnen, so sollte man ebenfalls die potentiellen Mieter etwas genauer unter die Lupe nehmen. Allem voran ist es die Frage der Bonität des vielleicht zukünftigen Mieters. Über welche sich ein Vermieter Gedanken machen sollte, um evtl. Zahlungskomplikationen zu vermeiden. Gesetzlich ist ein Mieter zwar nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen, sollte dieser aber eine Bonitäts-Auskunft verweigern, wäre ein Mietabschluss mit einem gewissen Risiko verbunden.
Welche Fragen an den Mieter sind zulässig?
Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an Antworten zu allen Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind und die in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters nicht unverhältnismäßig eingreifen. Es darf also in Erfahrung gebracht werden:
- das durchschnittliche Nettoeinkommen
- der Beruf
- der Arbeitgeber
- die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
- die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
Welche Folgen haben falsche Angaben des Mieters bei zulässigen Fragen?
Bei falschen Angaben durch den Mieter kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, allerdings nur vor der Wohnungsübergabe, da bei einer Anfechtung der Mietvertrag als von Anfang an unwirksam.
Nicht zulässige Fragen
Ist eine Frage nicht zulässig, dann muss der Mieter sie nicht beantworten. Dies betrifft:
- Fragen nach dem Einkommen von Angehörigen – es sei denn, der Angehörige soll selbst Mietvertragspartner werden oder
- Fragen, die den Mietinteressenten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligen.
einer Rasse oder ethnischen Herkunft
seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität
seiner Religion oder Weltanschauung sowie
seines Alters
- bei der Vermietung von mehr als fünfzig Wohnungen, sind außerdem Fragen unzulässig, die einen Mietinteressenten wegen einer Behinderung benachteiligen würden.